Wir führen seit 2006 im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit Berufsvorbereitende Maßnahmen (BvB) durch.

Die gesetzliche Grundlage für die Teilnahme an einer Berufsvorbereitenden Maßnahme ist in  §§ 61 und 61a SGB III geregelt. Für die Förderung der Teilnahme von Menschen mit Behinderung sind die §§ 97 ff SGB III maßgebend.

Aus dem Modellprojekt "Neue Förderstrukturen", an dem wir uns aktiv beteiligt haben, resultiert das Fachkonzept Berufsvorbereitung der BA, in dem u.a. die Ziele einer BvB beschrieben sind.

Wesentlich ist dabei, dass Berufsvorbereitende Maßnahmen der BA auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereiten oder der beruflichen Eingliederung dienen. Wenn es sich im Laufe der Maßnahme abzeichnet, dass die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung nicht gelingt, erfolgt die Vorbereitung auf die Aufnahme einer Beschäftigung.

Zur Erreichung der Ziele arbeiten in einer BvB Bildungsbegleiter, Ausbilder und Sozialpädagogen eng im Team zusammen. Aufbauend auf den Stärken des Einzelnen werden nach eingehender Eignungsdiagnostik, dem Austesten der Fähigkeiten in den vorgegebenen Gewerken, der fachlichen theoretisch wie praktischen Unterweisung in einem oder mehreren Berufsfeldern die Teilnehmer im Rahmen betrieblicher Praktika mit den anzustrebenden beruflichen Ausbildungen vertraut gemacht, um dann über gezieltes Bewerbertraining den Einstieg in den jeweiligen Ausbildungsberuf zu finden.

Inhaltliche Schwerpunkte sind die Bereiche: Garten- und Landschaftsbau, Hotel- Gaststätten-Hauswirtschaft und Wirtschaft und Verwaltung.


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